Riester Rente

Diese, nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte Versicherung, ist eine vom Staat geförderte private Rentenversicherung. Über staatliche Zuschüsse und steuerliche Abzugsmöglichkeiten sollen alle Menschen motiviert werden, über die gesetzlichen Rentenbeiträge hinaus zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen. Vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige können so die staatlich garantierte Rente aufbessern und damit die Versorgungslücke im Alter klein halten.

In der Riester-Rente herrscht das Prinzip der Freiwilligkeit, kein Versicherungsnehmer hat eine Verpflichtung zur Einzahlung. Die Höhe der monatlichen Beiträge und damit die Höhe des staatlichen Zuschusses kann jeder Sparer selbst bestimmen. Ebenso ist das Aussetzen der Beiträge bei finanziellen Engpässen möglich. In der Riester Rente gibt es für alle kindergeldberechtigten Kinder, die im Haushalt Leben, ebenfalls staatliche Zuschläge. So ­sind für eine Familie mit zwei Kindern jedes Jahr bis zu 678 Euro an staatlichen Prämien möglich.

Für sehr junge Riestersparer, die vor dem 25. Geburtstag einsteigen, gibt es Extraprämien. So kann sich jeder Zulagenberechtigte seine individuelle staatliche Rentenförderung aufbauen.