Private Krankenversicherung
Eine der wichtigsten Errungenschaften des Sozialstaates ist die Krankenversicherung, in unserem Land muss kein Mensch ohne eine Absicherung gegen die finanziellen Risiken von Krankheiten leben. Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen die Jahresentgeltgrenze überschreitet, sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler können sich in einer privaten Krankenversicherung absichern.
Diese, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeitenden Unternehmen, bieten einkommensunabhängige Tarife für ihre Mitglieder an. Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt vom Alter, vom Geschlecht und von den Vorerkrankungen des Versicherten ab. Durch Zu- und Abwahl bestimmter Leistungen, zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer, lässt sich der monatliche Beitrag optimal auf den Versicherten abstimmen.
Der Arzt rechnet mit der privaten Krankenversicherung seine tatsächlich erbrachten Leistungen ab, nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung vereinheitlichte, vom Patienten unabhängige Leistungen. Der privat versicherte Kranke wird damit zum Patienten erster Klasse mit einer Sonderbehandlung und spart damit bares Geld gegenüber den staatlich festgesetzten Krankenkassenbeiträgen. In der Regel zahlen die privaten Krankenversicherungen heute das medizinisch Machbare, auch alternative Heilmethoden, die Praxis- und Rezeptgebühren entfallen und das alles unabhängig vom Einkommen.
Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen ist in der privaten Krankenversicherung allerdings nicht möglich. Hier benötigt jedes Mitglied, auch Kinder, einen eigenen Vertrag.