Informationen zur PKV

Soll ich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder mich privat krankenversichern?

Diese Frage beschäftigt über sechs Millionen Bundesbürger, die sich selbst und ihren Familienangehörige privat versichern können. Grund: Ihr Einkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresentgeltgrenze). Als Hauptkriterium für eine Entscheidung sollte die Familienplanung dienen - bei geplanter Heirat und mehrfachen Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten die gesetzliche Krankenversicherung zu bevorzugen. Wird auf bessere Leistungen Wert gelegt, können diese über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Die private Krankheitskostenvollversicherung bietet unter anderem:

  • Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses,
  • Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets),
  • Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar),
  • Je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung,
  • Je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte,
  • Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie, Krankenversicherungsschutz ausserhalb des Heimatlandes.

Singles und doppelverdienende Paare ohne Kinderwunsch fahren mit der privaten Krankenversicherung in der Regel besser. Die Entscheidung für die PKV sollte gut überlegt sein, da sie meistens eine Entscheidung für's ganze Leben ist. Der ausschliessliche Blick auf den Preis ist nicht anzuraten, zu sehr variieren die Leistungsinhalte zwischen den angebotenen Konzepten. Sie sind mit Gesellschaften gut beraten, die über einen langen Zeitraum in der Vergangenheit mit moderaten Preissteigerungen aufwarten konnten und bei denen der Deckungsumfang weitreichend ist. Bei diesen Krankenversicherungsunternehmen sollte damit zu rechnen sein, das die Prämien auch im Alter bezahlbar bleiben.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Alle Angestellten, Selbstständige, Beamte und Freiberufler. Die Einkommensgrenze beträgt für Angestellte ab 2010: Monatliches Bruttoeinkommen 4.162,50 Euro oder Jährlich 49.950 Euro. Regelmäsige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und/oder Gratifikationen können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden. Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, empfehlen wir Ihnen eine private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat.