Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung sichert die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen, die durch den Tod eines Menschen entstehen, ab. Der Tod zieht nicht nur tragische persönliche Folgen nach sich, durch den Wegfall eines (Haupt) Einkommens ist oft die gesamte wirtschaftliche Existenz der Familie oder Partnerschaft gefährdet. Wenn dann vielleicht noch hohe Schulden durch Finanzierungen drücken, sind Hinterbliebene oft nicht mehr in der Lage, die Verbindlichkeiten allein zu tragen.
Eine Risikolebensversicherung zahlt in diesem Fall einen vertraglich festgelegten Betrag und ermöglicht so dem Hinterbliebenen, die finanziellen Belastungen allein zu schultern. Die Höhe der monatlichen Beiträge hängen von der Laufzeit, vom Alter, von eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und natürlich von der vereinbarten Todesfallsumme ab.
Eine zweite Möglichkeit der Todesfallabsicherung besteht in einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Hier bildet die Versicherungsgesellschaft mit einem Teil der Beiträge Kapital an den internationalen Finanzmärkten. Diese erwirtschafteten Renditen werden dann als Überschussbeteiligung an die Versicherten ausgezahlt. Im Erlebensfall, das heißt der Versicherte erlebt das Ende der Vertragsdauer, erhält der Versicherungsnehmer den vereinbarten Versicherungsbetrag und dazu die angesparten Überschussanteile.
Hier kann in der Regel zwischen einem Einmalbetrag oder monatlicher Rentenzahlung gewählt werden. Beim Tod zahlt die Versicherung die Beträge an den hinterbliebenen Begünstigten aus. Je nach Vertragsgestaltung sind solche Zahlungen auch bei schweren Krankheiten oder Berufsunfähigkeit möglich, bei Tod durch Unfall lassen sich auch doppelte Versicherungssummen vereinbaren.