Grundbesitzerhaftpflicht

Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt die Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungen, gewerblichen Immobilien sowie die Besitzer von unbebauten Grundstücken vor den finanziellen Folgen ihrer gesetzlichen Haftung. Grundsätzlich haftete hier der Eigentümer in unbegrenzter Höhe mit seinem heutigen oder zukünftigen Einkommen. Kommt beispielsweise ein Mensch zu schaden, weil der Grundstückseigentümer seiner Räum- und Streupflicht im Winter nicht rechtzeitig nachgekommen ist, springt diese Versicherung ein.

Wer ein selbst genutztes Eigenheim besitzt, hat diese Risiken in der Regel mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, betriebliche Grundstücke unterliegen der Betriebshaftpflichtversicherung. Wohnungseigentümergemeinschaften wiederum sollten über diese Versicherung verfügen, da von einem Gebäude als Solchem Gefahren ausgehen können, die die private Haftpflicht überschreiten.

Die Grundbesitzerhaftpflicht leistet Zahlungen bei Schäden durch die unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungs- und der Instandhaltungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Unfälle oder Beschädigungen auf schadhaften Wegen oder Treppen, mangelhafte Beleuchtung, herabfallende Dachziegel oder gar Einsturz des gesamten Gebäudes. Die Höhe der Prämie in einem Mehrfamilienhaus wird von vielen Gesellschaften nach der Höhe der Mieteinnahmen berechnet.